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SEV verlangt von SBB volle Transparenz

Aufgrund von ersten Rückmeldungen zu den Informationen der SBB über die neuen Zuordnungen und Löhne sind erwartungsgemäss Fragen aufgetaucht. Als beunruhigend erachtet der SEV Meldungen, dass die Zahl der Garantie-fälle deutlich höher liege als von der SBB angekündigt und garantiert. Der SEV-Vorstand hat deshalb beschlossen, von der SBB umgehend volle Transparenz zu Anzahl und Umfang der Garantiefälle zu verlangen.

Als Garantiefälle gelten alle, deren neues Lohnmaximum unter dem bisher bezahlten Lohn liegt. Wichtig: Mit der «Garantie 2011» wird niemandem Lohn abgebaut! Im Gegensatz zu den bisherigen Besitzstandsgarantien mit einge-frorenen Löhnen erhalten die so Betroffenen jeweils die Hälfte der künftigen generellen Lohnerhöhungen.

Der SEV erinnert an das Vorgehen, falls man nicht einverstanden ist mit der persönlichen Situation, die im Verständigungsschreiben der SBB genannt ist:

  1. NICHTS UNTERSCHREIBEN, solange Unklarheiten bestehen!
  2. Das Gespräch mit dem/der direkten Vorgesetzten verlangen
  3. Wenn es zu keiner Klärung kommt, Unterlagen einfordern (Stellenbeschreibung, Organigramm)
  4. Beim SEV zur Sprechstunde anmelden (Daten siehe weiter unten)

SEV-SPRECHSTUNDEN ZUM GAV: ORTE UND ZEITEN IN DER DEUTSCHSCHWEIZ

Die Sprechstunden des SEV stehen ausschliesslich den Mitgliedern offen. Nichtmitglieder müssen vor der Sprechstunde die Beitrittserklärung unterschreiben. Eine Anmeldung ist zwingend nötig (siehe Telefonnummern bei den jeweiligen Standorten!); es stehen pro Person 50 Minuten zur Verfügung.

Zentralsekretariat Bern

Anmeldung: 031 357 57 57

4.7., 8.30-12.30
6.7., 13.30-17.30
14.7., 8-12
21.7., 13.30-17.30
22.7., 8-12
25.7., 8.30-12.30

Regionalsekretariat Zürich

Anmeldung: 044 242 84 66

6. Juli: 8 bis 21 Uhr
11. Juli: 8 bis 21 Uhr
14. Juli: 8 bis 13 Uhr
21. Juli: 13 bis 21 Uhr
27. Juli: 8 bis 21 Uhr
3. August: 8 bis 21 Uhr
10. August: 8 bis 17 Uhr

Um den Zeitrahmen der Sprechstunden möglichst gut nützen zu können, sind die Beraterinnen und Berater auf folgende Dokumente angewiesen:

  • Verständigungsschreiben der SBB
  • Stellenbeschreibung
  • Organigramm
  • Lohnzettel Mai 2011
  • evtl. aktuelle Personalbeurteilung
  • weitere Unterlagen und Argumente