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Bilanz der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Schweiz–Europäische Union

Der öffentliche Verkehr bleibt vom Lohn- und Sozialdumping ebenfalls nicht verschont

Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist seit zehn Jahren in Kraft. Um Lohn- und Sozialdumping vorzubeugen, wurde das Abkommen durch flankierende Massnahmen ergänzt. Dumpingfälle gibt es auch im öffentlichen Verkehr, wenn ihre Zahl auch durch den Abschluss zahlreicher Gesamtarbeitsverträge in der Branche bisher gering gehalten wurde.

Der SEV versucht vor allem mit GAV, dafür zu sorgen, dass sich alle Unternehmungen punkto Anstellungs- und Arbeitsbedingungen an gewisse Mindeststandards halten.

Dass die Schweiz mit ihrer Arbeitslosenrate von 2,8 % aus der Europäischen Union mit durchschnittlich 12 % Arbeitslosigkeit Arbeitskräfte anzieht, erstaunt nicht. Deren Einreise in unser Land wird durch das Personenfreizügigkeitsabkommen erleichtert.

Unsere Wirtschaft ist auf diese ausländischen Arbeitskräfte dringend angewiesen. Doch der Zustrom von Neuankömmlingen birgt die Gefahr von Lohndumping zum Schaden der bereits in der Schweiz tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Daher haben die Gewerkschaften dafür gekämpft, dass der Bund flankierende Massnahmen einführte, die trotz dem freien Personenverkehr Lohn- und Sozialdumping verhindern sollen.

Einige Daten zur Personenfreizügigkeit mit der EU und den flankierenden Massnahmen

  • Die bilateralen Verträge werden am 21. Mai 2000 mit 67,2 % Jastimmen angenommen.
  • Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit tritt ab 1. Juni 2002 stufenweise in Kraft.
  • Die ersten flankierenden Massnahmen werden am 1. Juni 2004 eingeführt und 2006 ergänzt. Ihr Ziel ist, dafür zu sorgen, dass die Vereinfachung des Zugangs zum Schweizer Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte nicht zu einer Verschlechterung der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz (Lohn- und Sozialdumping) führt.
  • Die flankierenden Massnahmen basieren auf fünf rechtlichen Instrumenten: 1. Entsendegesetz und dazugehörige Verordnung, die den in die Schweiz entsandten Arbeitnehmern/-innen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen gewähren; 2. Vereinfachte Ausdehnung der GAV; 3. Normalarbeitsverträge, welche verbindliche Minimallöhne festlegen; 4. Tripartite Kommissionen der Behörden, Arbeitgeber und Gewerkschaften; 5. Paritätische Kommissionen der Gesamtarbeitsverträge.
  • Seit das Abkommen über die Personenfreizügigkeit in Kraft ist, haben sich in der Schweiz rund 370 000 Personen aus den EU-Ländern niedergelassen; knapp die Hälfte (47 %) kommen aus Deutschland, 20 % aus Portugal, 11 % aus Frankreich und 5 % aus Grossbritannien.
  • Im Jahr 2011 wurden etwa 32 500 Unternehmungen in der Schweiz kontrolliert – 18 000 schweizerische und 14 500 mit Sitz in der EU, die Arbeiter/-innen in die Schweiz entsenden. Von den EU-Unternehmungen praktizierten 14 % Lohndumping, von den Schweizer Unternehmungen 9 %. Kontrolliert wurden die Arbeits- und Lohnbedingungen von mehr als 140 000 Personen.

AC / Fi

Missbrauchsfälle

Am 3. Oktober organisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund in Bern eine Tagung, an der über die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen Bilanz gezogen wurde. «Positiv zu werten ist, dass heute alle Kantone über Kontrollstrukturen verfügen, um im Rahmen der flankierenden Massnahmen Lohnverstösse aufdecken zu können », hielt SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest. «Die Instrumente sind also vorhanden, doch müssen sie auch genutzt werden.»

Trotz der in den Kantonen durchgeführten Kontrollen hören die Missbrauchsfälle nicht auf. SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat neulich darauf hingewiesen, dass sich grobe Lohnverstösse häufen: «Zum Beispiel erhielten Angestellte der Abfallverbrennungsanlage Winterthur nur einen Stundenlohn von 8 Franken 45 statt von 22 Franken 70 wie im GAV garantiert.»

An der SGB-Tagung prangerte Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti den Missstand an, «dass in unserem Land Leute für weniger als 2000 Franken im Monat arbeiten. Das ist ein Skandal! Deshalb braucht es in allen Branchen Gesamtarbeitsverträge oder wenigstens Mindestlöhne.»

SEV ist auf der Hut

Auch der SEV ist mit Fällen von Lohndumping konfrontiert, insbesondere bei den Unterakkordanten von Busunternehmungen.

Zudem hat unsere Gewerkschaft ein Auge darauf, wie die Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs Mitarbeitende im Ausland rekrutieren, wie es die SBB tut (siehe auch Box auf Seite 10). In diesem Fall könnten Einstiegslöhne während zweier Jahre 10 % unter den GAVMinimallöhnen liegen, teilte der SEV diesen Frühling mit, als es die Polemik über die SBB-Stelleninserate im Ausland auf die Titelseiten der Schweizer Zeitungen brachte. Doch wie Daniel Lampart im Interview darlegt, ist das Personal des öffentlichen Verkehrs relativ gut gegen Lohndumping geschützt, insbesondere dank Gesamtarbeitsverträgen.

Ein eminent wichtiges Anliegen

An der SGB-Tagung wurde auch die Hoffnung geäussert, dass der vom Ständerat neulich getroffene Entscheid, Generalunternehmer für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich zu machen (Solidarhaftung), im November auch vom Nationalrat angenommen wird.

Die Bekämpfung des Lohndumpings ist nicht nur für die Arbeitnehmenden in der Schweiz sehr wichtig, sondern auch für den nationalen Zusammenhalt des Landes. Das Thema wird zweifellos im Zentrum der Diskussionen stehen, die der Volksabstimmung über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien vorausgehen werden, sowie den Abstimmungen über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung » und über die Initiative «Stopp der Übervölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» der Ecopop-Vereinigung «Umwelt und Bevölkerung».

Alberto Cherubini / Fi

SBB rekrutiert Personal im Ausland

Die SBB nutzt die Möglichkeiten, die ihr das Personenfreizügigkeitsabkommen bietet, und wirbt aktiv Mitarbeitende ausserhalb der Landesgrenzen an. So war der ehemalige Regiebetrieb am 20. und 21. September am «Forum de l’emploi transfrontalier » im französischen Annemasse in der Nähe von Genf mit einem Stand präsent. Die SBB stellte die Berufe Verkaufsangestellter, Zugverkehrsleiter, Gleisbauer und Fahrleitungsmonteur vor. Neu ist die Werbetätigkeit der SBB ausserhalb der Grenzen nicht. «Bereits im Jahr 2000 suchten wir in Frankreich aktiv nach Zugbegleitern/ innen für unser Tochterunternehmen Lyria», sagt SBBSprecherin Patricia Claivaz. «Die SBB rekrutiert Personal nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland.»

Besorgte Parlamentarier

Diese Rekrutierungstätigkeit im Ausland wirft Wellen bis ins Bundeshaus: Unter dem Titel «Sind die Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr fähig, bei den SBB zu arbeiten?» reichte der Walliser CVP-Nationalrat Yannick Buttet eine Anfrage ein, auf die der Bundesrat am 28. Februar 2012 wie folgt antwortete: «Bei den SBB arbeiten Menschen aus über 80 verschiedenen Nationen. Die Einstellungspolitik ist offen und nicht diskriminierend: Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gelten für alle Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen Anforderungen, Anstellungsbedingungen und Löhne. (…) 2011 haben die SBB über tausend neue Mitarbeitende eingestellt, darunter Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich, Deutschland und Italien.» Die SBB heisse Lohndumping auf keinen Fall gut, betont Patricia Claivaz: «Die Löhne und Anstellungsbedingungen sind für alle Mitarbeitenden gleich, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen.»

DB wirbt SNCF Leute ab

Die SBB ist nicht die einzige Bahn, die im Ausland Personal rekrutiert. Die Deutsche Bahn tut es ihr gleich und bedient sich dabei wenig eleganter Mittel, hat sie sich doch direkt vom Intranet der SNCF Kontaktdaten französischer Bahnangestellter beschafft, um diese abzuwerben. Was SNCF-CEO Guillaume Pépy verständlicherweise ärgerte: «Statt ein Headhunter-Büro zu bezahlen dringt die DB in unser Intranet ein. Das ist illegal!»

Wenn man im Rahmen des grenzübergreifenden Schienenverkehrs den Zügen aus dem Ausland gewisse Standards für die Benutzung der Schweizer Bahninfrastruktur aufzwingen kann, dann muss es auch bei der Personenfreizügigkeit möglich sein, dafür zu sorgen, dass für alle Arbeitskräfte in der Schweiz schweizerische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen gelten.

AC / F