Leistungen des SEV

Berufsrechtsschutz

SEV-Berufsrechtsschutz und -Rechtsberatung sind im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Dank ihnen erhält das Mitglied rechtliche Unterstützung. Die SEV-Rechtsprofis verhalfen in zahlreichen Prozessen/Vergleichen schon vielen Mitgliedern zu ihrem Recht.

Der Berufsrechtsschutz gilt insbesondere bei:

  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Krankheit, Unfall, Pensionierung und Invalidität 
  • Störungen / Gefährdungen des Bahn- bzw. öffentlichen Verkehrs
  • Streitigkeiten wegen Schadenbeteiligungen
  • Streitigkeit in zivil- und haftpflichtrechtlichen Fragen
  • Anstände mit Dritten während der Berufsausübung
  • Streitigkeiten mit den Sozialversicherungen (bspw. Suva, IV, Krankenkasse, ALV)
  • Strassenverkehrsunfälle zwischen Arbeits- und Wohnort und während der Arbeit

Berufsrechtsschutz und Rechtsberatung bestehen vor allem aus:

  • der Rechtsberatung der Mitglieder
  • der Intervention eines Gewerkschaftssekretärs, einer Gewerkschaftssekretärin
  • der Einschaltung eines Anwalts, einer Anwältin (wird vom Zentralsekretariat zugeteilt)

Ein Rechtsschutzreglement regelt die Einzelheiten. Rechtsschutzgesuche sind innert zehn Tagen, ab dem Vorfall gerechnet, dem SEV einzureichen.

Gesuch für Berufsrechtsschutz inkl. Reglement (bitte unbedingt vor dem Ausfüllen lesen!) zum downloaden und online oder handschriftlich ausfüllen.

Wichtig: Die Vollmacht muss in jedem Fall (auch bei online eingereichtem Gesuch) unterschrieben dem SEV zugeschickt werden!

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