Für SEV-Mitglieder

Kollektiv-Krankenversicherung

SEV-Mitglieder und ihre Familienangehörigen können den Kollektiv-Krankenversicherungen KPT (bis zum 70. Altersjahr) und atupri (bis zum 60. Altersjahr) und ÖKK beitreten. Die Gültigkeit der Kollektivversicherungsverträge gilt nur für den Zusatzversicherungsbereich.

Wer diesen Kollektiv-Krankenversicherungen angehört, bleibt über die Pensionierung hinaus kollektiv versichert, so lange die SEV-Mitgliedschaft läuft. Kinder von SEV-Mitgliedern können, wenn die Bedingungen des Kollektivvertrages nicht mehr erfüllt sind, in die Einzelversicherung der entsprechenden Kasse übertreten.

Für die Aufnahme in die Kollektivversicherung ist ein Talon (erhältlich bei den beiden Krankenkassen) auszufüllen, vom SEV abstempeln zu lassen und an die gewünschte Krankenkasse weiterzuleiten.

Logo der KPT

KPT / CPT
Postfach 8624
3001 Bern
Tel. 058 310 98 70
www.kpt.ch

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Atupri Krankenkasse
Zieglerstrasse 29
Postfach
3000 Bern 65
Tel. 031 555 09 11
Fax 031 555 09 12
www.atupri.ch

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Öffentliche Krankenkassen Schweiz

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SEV
Gewerkschaft
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