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SEV kommentiert die Entscheide des Nationalrates zur Bahnreform 2 (RöVE)

Nationalrat gegen das Personal – Ständerat am Zug

Die Transportgewerkschaft SEV nimmt mit Enttäuschung von den heutigen Beschlüssen des Nationalrates zur Bahnreform 2 (RöVE) Kenntnis. Die Jahresarbeitszeit soll einseitig eingeführt werden können und Arbeitszeiten von über 60 Stunden in der Woche erlauben. Die Gewährleistung branchenüblicher Arbeitsbedingungen soll nicht als Pflicht für die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs festgeschrieben werden. Zudem soll die Transportpolizei voll privatisiert werden. 

Diese Entscheide sind ein Affront gegen die Interessen des Personals. Gerade die Mitarbeitenden im öffentlichen Verkehr haben in den letzten Jahren die Produktivität des Gesamtsystems merklich steigern geholfen. Der SEV wird sich im Ständerat dafür einsetzen, dass die Entscheide korrigiert werden.

Das erste Paket der Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr, RöVE) wurde im Nationalrat als Erstrat behandelt. RöVE sieht starke Auswirkungen auf das Personal vor. Der SEV hat deshalb drei Anliegen als besonders wichtig eingestuft:

  • Einen verstärkten Arbeitnehmerschutz: Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen im öffentlichen Personenverkehr.
  • Der Verzicht auf die Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Die Jahresarbeitszeit gefährdet die Lebensqualität des Personals und die Sicherheit.
  • Eine starke Bahnpolizei in Verantwortung der Transportunternehmen: Die Transportunternehmen sollen an den privaten Sicherheitsunternehmen mehrheitlich beteiligt sein und die Mitglieder der Transportpolizei sollen eine Polizistenausbildung haben.

Die Mehrheit des Nationalrates hat alle diese Anliegen abgelehnt und damit die Interessen des Personals mit Füssen getreten. Die Gewährleistung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen ist jedoch für die Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping ein unverzichtbares Instrument. Bei der ersten Bahnreform war es gerade das Parlament, das sich sehr stark für dieses Anliegen eingesetzt hat. Auch bei der Öffnung des Postmarkts werden die branchenüblichen Arbeitsbedingungen vorgeschrieben.

Der SEV will Wild-West-Verhältnisse auf der Schiene im zunehmend intensiveren Wettbewerbsumfeld verhindern. Der SEV ruft den Ständerat schon heute auf, die Entscheide des Nationalrates zu Gunsten des Personals zu korrigieren. Der SEV wird einer Ausweitung der Personenfreizügigkeit nur zustimmen können, wenn ausreichende Schutzmechanismen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vorhanden sind.


Weitere Auskünfte: 031-357 57 50 und 079-357 99 66,