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Lohnmassnahmen BLS AG

BLS: Schiedsgericht legt Lohnerhöhung auf insgesamt 2,7 %

Das Schiedsgericht GAV BLS hat einen für das Personal befriedigenden Lohnentscheid gefällt.

Nachdem die Forderungen der Vertragspartner in den Lohnverhandlungen im Herbst 2008 zu weit auseinander lagen und kein gemeinsamer Nenner gefunden werden konnte, haben die Gewerkschaften beschlossen, das Schiedsgericht GAV BLS anzurufen.

Dieses hat am 9. Mai 2009 in Bern unter der Leitung von Ueli Hofer, alt Obergerichtspräsi-dent des Kantons Bern, getagt. Dabei hat das Schiedsgericht, basierend auf den Begehren der GAV-Vertragsparteien BLS AG einerseits sowie SEV und transfair anderseits über die Lohnmassnahmen ab 1. April 2009 entschieden.

Die BLS AG wird im Urteil des Schiedsgerichts verpflichtet, Mittel von 1,3 % für individuelle und systembedingte Lohnerhöhungen per 1. April 2009 zu gewähren. Weiter wird de BLS AG verpflichtet, ihren Mitarbeitern per 1. April 2009 eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 % zu gewähren.

Auf die Rechtsbegehren der Personalverbände für einen weiteren Ferientag und für die Anrechnung von Arbeitsjahren bei der AHV-Überbrückungsrente für übergetretene ehemalige SBB-Mitarbeitende sowie auf das Begehren der BLS AG, wonach ein Betrag zur Harmonisierung und Senkung der Lohnabzüge zu verwenden sei, ist das Schiedsgericht nicht eingetreten. Weitere Begehren hat das Schiedsgericht abgelehnt.

Mit 1,4% genereller Lohnerhöhung gegenüber den geforderten vollen Teuerungszulagen von 2,9% ist diese Erhöhung im gegenwärtig wirtschaftlich und finanziell schwierigen Umfeld für die BLS AG akzeptabel. Hingegen kann wegen der nun dafür eingesetzten Mittel das Ziel, die aus der Fusion stammenden ungleichen Lohnabzüge zwischen den Mitarbeitenden zu harmonisieren und die hohen Lohnabzüge der bei der Ascoop versicherten Mitarbeitenden zu senken, nicht erreicht werden.

Nick Raduner, Gewerkschaftssekretär SEV, bezeichnet das Urteil als befriedigend: «Wichtig ist uns die Bestätigung, dass die Lohnverhandlungen mit dem Blick auf das vergangene Jahr geführt werden sollen.» Die Anrufung des Schiedsgerichts habe sich gelohnt, da nun das BLS-Personal als Ganzes an den Lohnmassnahmen teilhaben könne: «Im BLS-Vorschlag hätten die Mitarbeitenden sehr ungleich profitiert, und das ist nun korrigiert.»

Auskünfte:

Nick Raduner, Gewerkschaftssekretär SEV,
031 357 57 25, 079 654 09 40

Leo Eyholzer, Gewerkschaftssekretär transfair,
079 331 57 06

Medienstelle BLS AG, 058 327 29 00


Weitere Auskünfte: 031-357 57 50 und 079-357 99 66,