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Vernehmlassung zum zweiten Teil der Bahnreform 2

SEV lehnt Ausschreibungen von Bahnlinien strikte ab

Hauptpunkt im zweiten Paket zur Bahnreform 2 sind die Ausschreibungen. In seiner Vernehmlassung bekräftigt der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, seine Haltung: Ausschreibungen von Bahnlinien kommen in der Schweiz nicht in Frage, bei Buslinien sind sie nur in Ausnahmefällen angebracht.

Ausschreibungen sind teuer und ineffizient: Diese Erfahrung haben in der Schweiz inzwischen viele Kantone gemacht. Nach viel Aufwand werden Buslinien meist an die bisherigen Betreiber vergeben; allfällige Produktivitätsgewinne, die dabei den Unternehmen aufgezwungen werden, decken kaum die Kosten des Verfahrens. Für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, den SEV, ist deshalb klar: Ausschreibungen sind der falsche Weg, in der Regel sind Leistungen des Regionalverkehrs (nur um diese geht es bei dieser Vorlage) im Bestellverfahren zu vergeben. SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger nennt zwei mögliche Ausnahmen: «Wo Buslinien neu in Betrieb genommen werden, kann eine Ausschreibung in Frage kommen, ebenso, wenn gravierende Qualitätsmängel mit dem bisherigen Betreiber nicht einvernehmlich gelöst werden können.»

Generell warnt der SEV aber vor den Risiken von Ausschreibungen: Sozial- und Qualitätsdumping sind Gefahren, die den erhofften Nutzen bei weitem übersteigen. Als Schutz vor den Nachteilen verlangt der SEV deshalb klar, dass im Regionalverkehr eine Pflicht zu Gesamtarbeitsverträgen im Gesetz festgehalten wird, wie dies der Bund auch bei der Liberalisierung der Post getan hat.

Der SEV verlangt zudem vom Bundesrat, dass er deutlicher vorgibt, dass im abgeltungsberechtigten Verkehr branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten sind.

Bei der Frage der Trassenvergabestelle unterstützt der SEV den bundesrätlichen Vorschlag, eine öffentliche Anstalt zu schaffen, die diese Aufgabe übernimmt. Er warnt aber davor, die Aufgaben zu stark auszuweiten. «Die Erstellung des Fahrplan gehört weiterhin zu den Aufgaben der Spezialisten der SBB, die dies schon immer zur Zufriedenheit aller beteiligten Unternehmen geleistet haben», stellt Barbara Spalinger fest.

Schliesslich vertritt der SEV auch die Meinung, dass Bund und Kantone weiterhin direkt ihre Interessen in den Verwaltungsräten der Verkehrsunternehmen sollen wahrnehmen können, an denen sie beteiligt sind.