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zum Entscheid der Finanzkommission des Ständerats

Pensionskasse SBB: Richtung stimmt – Ausmass nicht

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV begrüsst den gestrigen Entscheid der ständerätlichen Finanzkommission, wonach der Bund seinen Beitrag an die Sanierung der Pensionskasse SBB leisten soll. Der SEV weist jedoch eindringlich darauf hin, dass mit der beantragten Summe von 1,148 Milliarden Franken die nachhaltige Sanierung nicht gesichert ist.

Die Sanierung der Pensionskasse SBB ist ein Dauerbrenner der Schweizer Politik. Das Problem geht aufs Jahr 1999 zurück, als die Kasse unter dem trügerischen Glanz der Börsenhausse unvollständig ausfinanziert in die Selbständigkeit geschickt wurde. Bei späteren Auslagerungen anderer Pensionskassen des Bundes wurden angemessenere Lösungen gewählt, die weiter gehen als jene bei der SBB.

Entsprechend bestand seit Jahren ein Nachfinanzierungsbedarf. Der Bund steht dabei in der Pflicht, zumal sowohl das Unternehmen als auch das Personal seit langem ihre Beiträge an die Sanierung geleistet haben und weiterhin leisten. Über mehrere Stufen wurden in den vergangenen Jahren die Lohnabzüge erhöht, die Rentenleistungen hingegen hinausgezögert und abgebaut.

Mit dem Entscheid, den Antrags des Bundesrats auf eine Zahlung von 1,148 Milliarden Franken zu unterstützen, geht die Finanzkommission des Ständerats in die richtige Richtung; sie bestätigt, dass der Bund hier in der Pflicht steht. SEV-Präsident Giorgio Tuti weist aber erneut darauf hin, «dass für eine korrekte Ausfinanzierung (inklusive Schwankungsreserven) ein deutlich höherer Betrag erforderlich wäre». Er ergänzt: «Es geht hier nicht um Geschenke, sondern um berechtigte Ansprüche des Personals der SBB.»

Gerade angesichts der Gotthard-Euphorie bleibt darauf hinzuweisen, dass die SBB mehr denn je auf hochqualifiziertes Personal angewiesen ist. Eine angemessene und krisensichere Altersvorsorge gehört zu den zentralen Elementen, um als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben.

Der SEV wird aktiv bleiben, um die Entscheidungsträger in den nationalen Räten auf diese Situation hinzuweisen.