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Gesamtarbeitsvertrag für SBB Cargo International AG unterzeichnet

Klare Anstellungs- und Arbeitsbedingungen vereinbart

Das Schienengüterverkehrsunternehmen SBB Cargo International AG und die Personalverbände des öffentlichen Verkehrs haben heute in Olten einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Dieser regelt die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der jetzigen und künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. SBB Cargo International festigt damit ihre Position als verlässliche und soziale Arbeitgeberin.

Mit einer kleinen Feier am Unternehmenssitz in Olten haben SBB Cargo International und die Personalverbände SEV, Transfair, KVöV sowie der VSLF den Abschluss des ersten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) begangen. Nach langen und intensiven Verhandlungen kam es im März 2012 zur Einigung auf die Eckpunkte des Vertrags. Dieser regelt im Wesentlichen Fragen zu Arbeitszeiten, Löhnen und Zulagen sowie das Vorgehen bei allfälligen Restrukturierungen. Er orientiert sich an den bestehenden SBB-Gesamtarbeitsverträgen und gilt für das gesamte Personal des Unternehmens in der Schweiz mit Ausnahme des Kaders mit OR-Einzelarbeitsverträgen.

Besonders am GAV von SBB Cargo International ist, dass damit auch bereits die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Lokführerinnen und Lokführer festgelegt sind, die SBB Cargo International in Zukunft einstellen wird. Zurzeit arbeitet das Unternehmen noch mit Lokpersonal der Muttergesellschaft SBB Cargo. Am Hauptsitz in Olten sind heute rund 100 Mitarbeitende in Vertrieb und Produktionsplanung beschäftigt

«Der neue GAV ist solide aufgebaut, unseren Bedürfnissen angepasst und schlicht – das Erfolgsrezept für unseren liberalen Arbeitsmarkt.», hielt CEO Michail Stahlhut bei der Unterzeichnung des Vertrags fest. Der Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, Giorgio Tuti, ergänzte: «Im öffentlichen Verkehr ist der Gesamtarbeitsvertrag heute eine Selbstverständlichkeit; er garantiert beiden Seiten stabile Verhältnisse. Wir werden weiterhin auch bei Auslagerungen darauf beharren.»

Der Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Mai 2012 in Kraft und dauert mindestens bis Ende 2016.