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Schon wieder will der Bundesrat am falschen Ort sparen

Bürokratische, undifferenzierte Sparidee

Bahnlinien auf Busbetrieb umstellen zu wollen, nur weil der Kostendeckungsgrad unter 50 Prozent liegt, macht für den SEV keinen Sinn. Wenn schon sind Betriebsumstellungen von Fall zu Fall seriös zu prüfen.

Nachdem der Bundesrat vor zwei Jahren alle Buslinien streichen wollte, die täglich weniger als 100 Personen transportieren, will er nun Bahnlinien mit einem Kostendeckungsgrad von unter 50 Prozent auf Busbetrieb umstellen. Betroffen wären rund 170 Bahnlinien.

Allein wegen einem willkürlich festgelegten bürokratischen Kriterium ganze bestehende Bahnlinien aufzugeben und zusätzlichen Verkehr auf die vielerorts schon verstopften Strassen zu verlagern, kommt für den SEV nicht in Frage. Es dient auch nicht den Benützer/innen dieser Bahnen, die mit dem jetzigen Angebot in der Regel zufrieden sind.

Betroffen wären von dieser schlecht durchdachten Massenumstellung auf Bus auch die Mitarbeitenden der Bahnen, die nicht einfach so hinter das Steuer von Bussen gesetzt werden könnten. Viele qualifizierte Arbeitsplätze würden so zunichte gemacht.

Kostendeckungsgrad als pauschales Kriterium macht keinen Sinn

Auf keinen Fall darf der Kostendeckungsgrad einer Bahnlinie zum alleinigen Kriterium werden, aufgrund dessen der Bund damit drohen kann, seine Beiträge an eine Linie einzustellen, um so den Busbetrieb zu erzwingen. Vielmehr muss weiterhin in jedem Fall genau angeschaut werden, welche Betriebsart die bestgeeignete ist. Es darf dabei nicht nur darum gehen, die Kosten möglichst tief zu drücken, sondern darum, jene Lösung zu wählen, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Das heisst, die Qualität des Verkehrsangebots für die Bevölkerung muss auf jeden Fall auch berücksichtigt werden.

Unnütze Neuüberprüfungen

Solche Kosten-Nutzen-Prüfungen dürften bei den im Fokus stehenden Linien durch ihre Besteller, die Kantone, die sie zu einem Grossteil finanzieren, in der Regel längst gemacht worden sein. Was bringt es daher, eine erneute Überprüfung zu verordnen, deren Ergebnis man bereits kennt? Dass dort, wo die Bahninfrastruktur und/oder das Rollmaterial neu ist, eine Umstellung auf Busbetrieb wenig Sinn macht, liegt schliesslich auf der Hand.