Mitgliederbeiträge
Für die Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der SEV einen angemessenen Mitgliederbeitrag. Er besteht aus drei Teilen:
- SEV-Grundbeitrag pro Monat Fr. 28.–
- Unterverbandsbeitrag pro Monat Fr. 1.50 bis Fr. 11.70
- Sektionsbeitrag pro Monat Fr. 1.– bis Fr. 11.–
Der SEV-Grundbeitrag ist ein Einheitsbeitrag. Er wird jährlich der Teuerung gemäss dem Index der Konsumentenpreise angepasst.
Zwecks Wahrung des finanziellen Gleichgewichts oder für die Finanzierung besonderer Ausgaben kann der Verbandsvorstand im Rahmen der Budgetgenehmigung den Grundbeitrag real erhöhen oder einen befristeten Zusatzbeitrag beschliessen.
Der Unterverbandsbeitrag wird von der Delegiertenversammlung des Unterverbandes und der Sektionsbeitrag von der Mitgliederversammlung der Sektion oder von der Delegiertenversammlung des Unterverbandes festgesetzt.
In den Unterverbands- und Sektionsbeiträgen können individuelle Zusatzleistungen eingeschlossen sein.
Der Gesamtbeitrag wird direkt vom Lohn oder von der Rente abgezogen. Wo dies
nicht möglich ist, erfolgt der Einzug durch die Sektion oder direkt durch das
Zentralsekretariat

