Jugendurlaub
Fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit.
Seit 1991 haben haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert. Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Jugendverbände im Jahr 1984 und ein wichtiger Meilenstein im Engagement der Jugendverbände um die Anerkennung der freiwillig geleisteten Arbeit.
Bei Fragen zum Bezug des Jugendurlaubs oder weitere Fragen können folgende
Stellen weiterhelfen: jerome.hayoz@sev-online.ch oder unter
Tel. +41 31 357 57 42

Die Broschüre erklärt wichtige Begriffe und enthält Tipps, Adressen und weiterführende
Links rund um die Themen Berufsbildung und Arbeit. Von A wie Absenzen bis Z
wie Zeugnis. Sie ist für Mitglieder kostenlos und für Nichtmitglieder
zum Preis von 4 Franken (ab 20 Ex. 3.50 Franken) plus Versandspesen erhältlich.