| Medienmitteilungen

Schiedsgericht verurteilt SBB wegen Verletzung des Gesamtarbeitsvertrags

Überstunden sind Überstunden

Wer bei der SBB mehr arbeitet, als vom Gesamtarbeitsvertrag als oberste Grenze festgelegt ist, hat dafür Anspruch auf eine Entschädigung. Das Urteil des Schiedsgerichts, das von den Gewerkschaften VSLF und SEV angerufen worden war, bestätigt zudem, dass die SBB zu wenig Lokführer angestellt hat, um die im Fahrplan enthaltenen Leistungen zu erbringen.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SBB legt aufgrund der 41-Stunden-Woche eine Jahresarbeitszeit von 2050 Stunden fest. Diese Zeit darf Ende Jahr nicht um mehr als 75 Stunden überschritten sein. Genau dies trifft aber seit Jahren auf zahlreiche Lokführer zu. Dennoch gewährte die SBB keine Zuschläge auf der zu viel geleisteten Arbeit und stellte auch nicht zusätzliche Lokführerinnen oder Lokführer ein, um die Pensen auf korrekte Masse zu senken.

Nach jahrelangen Diskussionen zwischen SBB und Gewerkschaften entschieden der VSLF und danach auch der SEV, das Schiedsgericht anzurufen, das im GAV für solche Fälle vorgesehen ist. Ende Oktober hat die Verhandlung stattgefunden, nun liegt das Urteil vor, und es ist absolut klar: Die SBB hat den GAV verletzt; sie muss per Jahreswechsel die nötigen Anpassungen vornehmen, damit die geleistete Arbeit oberhalb der 75-Stunden-Grenze korrekt als Überzeit gewertet wird.

Vor allem aber bestätigt das Urteil den seit Jahren von den Gewerkschaften geäusserten Vorwurf, dass die SBB zu wenig Lokführerinnen und Lokführer angestellt hat. Oder anders ausgedrückt: Die SBB hat ihren Lokführerinnen und Lokführern jahrelang zu viel Arbeit (und damit zu wenig Freizeit) gegeben.

Das Schiedsgerichtsurteil gilt für die ganze SBB (SBB Cargo hat hingegen einen eigenen GAV). Sowohl beim Personenverkehr als auch bei der Infrastruktur muss die SBB Anpassungen vornehmen, damit anhaltende Überschreitungen der Jahresarbeitszeit korrekt behandelt bzw. vermieden werden.