| Aktuell / SEV Zeitung

Barbara Spalinger antwortet

SBB Cargo: «Wir gaben der Sicherheit des GAV den Vorrang»

Der GAV von SBB Cargo ist um 20 Monate verlängert worden: Warum nicht um drei Jahre wie der GAV der SBB?

Barbara Spalinger*: Im Rahmen der Lohnmassnahmen 2021 hat der SEV eine Verlängerung des GAV SBB Cargo 2019 bis Ende 2023 erreicht, also um 20 Monate über die ursprüngliche Laufzeit hinaus. Leider war es nicht möglich, die gleiche GAV-Verlängerung wie bei der SBB zu erhalten, weil die finanzielle Situation der Güterbahn sehr angespannt ist: Sie ist dem liberalisierten Markt ausgesetzt und leidet wegen des wirtschaftlichen Abschwungs infolge der Corona-Pandemie seit Herbst 2020 unter einem Verkehrsrückgang.

Wir gaben der Sicherheit, die der GAV bietet, den Vorrang, nicht zuletzt wegen dem darin enthaltenen Contrat social: SBB Cargo darf Personen, die seit mindestens vier Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag haben, nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen.

Als Gegenleistung für die GAV-Verlängerung akzeptierten wir für dieses Jahr eine Reduktion der Lohnsumme für  die Lohnaufstiege, die Streichung der Zusatzeinheiten für einen schnelleren Aufstieg der Mitarbeitenden in den ersten zwei Dritteln des Lohnbandes sowie die Streichung der einmaligen Leistungsanteile (ELA) bei Gesamtergebnis A oder B in der Personalbeurteilung.

Wir erwirkten eine ausserordentliche Einmalprämie für dem GAV unterstellte Mitarbeitende, die mindestens seit dem 1. Juli 2020 ununterbrochen bei SBB Cargo arbeiteten und am 31. Mai 2021 noch unter Vertrag stehen: 200 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50 % oder mehr und 100 Franken für solche mit einem Beschäftigungsgrad von bis zu 49 %.

Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarung gut ist und dem Mandat der Delegierten der GAV-Konferenz SBB Cargo des SEV entspricht.

*Barbara Spalinger ist SEV-Vizepräsidentin und für die SBB und SBB Cargo zuständig.

Mailadresse für Fragen an den SEV: Enable JavaScript to view protected content.

SEV-Info vom 29.1.2021

Sparmassnahmen SBB Cargo: Einigung mit GAV-Verlängerung

Im Nachgang zur Vereinbarung über die personalrelevanten Sparmassnahmen bei der SBB hat der SEV am 27. Januar auch mit SBB Cargo eine Einigung gefunden. Der SEV erreichte eine Abschwächung der ursprünglichen Sparforderungen von SBB Cargo und eine Verlängerung des bestehenden GAV SBB Cargo um ein Jahr und acht Monate bis Ende 2023. Im aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist diese Verlängerung für die Cargo-Mitarbeitenden sehr wertvoll. Insbesondere bleiben sie damit vor Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen geschützt.

Für das Jahr 2021 wurden folgende Punkte vereinbart (sie entsprechen den Massnahmen bei der SBB):

  • Individuelle Lohnmassnahmen (ILE): 0,3 Prozent der Lohnsumme werden für den Aufstieg der Mitarbeitenden in den GAV-Anforderungsniveaus A bis I genutzt (anstatt 0,9 Prozent für den Aufstieg aller GAV-Mitarbeitenden gemäss geltendem GAV).
  • Keine Zusatzeinheiten für schnelleren Aufstieg für Mitarbeitende im 1. und 2. Drittel des Lohnbandes.
  • Keine einmaligen Leistungsanteile (ELA) bei Gesamtergebnis A oder B in der Personalbeurteilung 2020.
  • Auszahlung einer ausserordentlichen Einmalprämie für Mitarbeitende unter GAV SBB Cargo, deren Anstellungsverhältnis ununterbrochen seit mindestens dem 1. Juli 2020 läuft und welches am 31. Mai 2021 noch immer besteht: 200 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50% und mehr, 100 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad bis und mit 49%.

Im Gegenzug wird die Laufzeit des GAV SBB Cargo um ein Jahr und acht Monate bis zum 31.12.2023 verlängert; das heisst, dass er bis zu diesem Datum nicht kündbar ist.

SBB Cargo verzichtet damit auf folgende Forderungen: überhaupt keine Lohnmassnahmen per 2021, Streichung von Ferientagen im Jahr 2021 und Ausdehnung der Minusstunden-Bandbreite per 1.1.2021 auf -40 Stunden.

SEV-Info als PDF