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Kongress 2019

Austrittsregelung gelockert

Der Kongress vom 4. Juni hat die Statuten und gewisse Reglemente revidiert. Organisationssekretärin Christina Jäggi erklärt die wichtigsten Neuerungen: «Die Hauptänderung betrifft die Regelung des Austritts. Bisher konnte man nur auf Ende eines Kalenderjahres austreten und musste dabei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Neu kann man den SEV zweimal im Jahr verlassen, auf den 30. Juni oder auf den 31. Dezember, muss aber weiterhin sechs Monate vorher kündigen.» Der Kongress folgte damit dem Gegenvorschlag des SEV-Vorstands zu einem Antrag der Sektion AS Mitte, den der Kongress 2017 zur Prüfung entgegennahm und der verlangte, dass der Austritt auf Ende jedes Monats mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich sein solle. Denn die bisherige Regelung sei nicht mehr zeitgemäss, da viele Mitarbeitende Verträge mit dreimonatiger Kündigungsfrist hätten. «Eine dreimonatige Kündigungsfrist gab es schon bisher für Mitglieder, die aus dem Verkehrsdienst austreten, und sie gilt weiterhin», präzisiert Christina Jäggi. Die neue Regelung ist also ein Kompromiss zwischen mehr Flexibilität, welche die Werbung neuer Mitglieder vereinfacht, und dem Risiko, dass diese leichter wieder austreten.

Die zweite wichtige Statutenänderung besteht in der Abschaffung des Initiativrechts, «dessen Nutzen nicht sehr klar war. Doch das Referendumsrecht bleibt bestehen, wie auch das Antragsrecht: Sektionen, Unterverbände, Kommissionen (Jugend, Frauen, Migration), SEV-Vorstand und Geschäftsleitung können Kongressanträge stellen.»

Angenommene Anträge

Der Kongress hatte mehrere Anträge zu behandeln. Jenen für die Aushandlung eines Branchen-GAV Normalspur Fernverkehr, dessen Notwendigkeit der LPV mit dem Fall Crossrail begründete, nahm er zur Prüfung entgegen. Den Antrag des AS für die Entwicklung einer SEV-App ebenfalls: Hier gilt es insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis vertieft anzuschauen.

Weiter genehmigte der Kongress den Antrag, dass der SEV mit allen Güterverkehrsbahnen GAV abschliessen soll, nachdem infolge der Liberalisierung im Bahngüterverkehr verschiedene neue Unternehmen in den Schweizer Markt eingestiegen sind.

Bejaht wurde auch der Antrag, dass der SEV bei den zuständigen Stellen (BAV, VöV, Eidg. Datenschutzbeauftragter) die Erstellung eines rechtlich verbindlichen Leitfadens zur Durchführung von Atemalkoholkontrollen in öV-Unternehmen einfordern soll. Dies, weil heute grosse Unsicherheit herrscht bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von unangemeldeten Atemalkoholkontrollen bzw. der Rahmenbedingungen für solche Kontrollen.

Vivian Bologna/Übers. Fi

Beschlüsse des 80. ordentlichen Kongresses SEV vom 4. Juni 2019

1.Vorbemerkung

Die Beschlüsse des Kongresses (ausgenommen Wahlen und dringliche Beschlüsse gemäss Statuten SEV, Artikel 16, Ab. 16.6) unterliegen dem fakultativen Referendum.

2.Beschlüsse

Der Kongress SEV hat folgende Beschlüsse gefasst:

2.1.Sozialbericht 2017 – 2018

Der Sozialbericht wurde genehmigt.

2.2.Positionspapiere 2019 – 2021

Der Kongress hat die Positionen zu den folgenden sechs Themen beschlossen:

–Gewerkschaft

–Vertragspolitik

–Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

–Sozialpolitik

–Verkehrspolitik Schweiz und Europa

–Digitalisierung der Mobilität

2.3.Neue Kongressanträge

Der Kongress hat drei neue Kongressanträge angenommen:

–K19.004: Finanzierung der Kosten für den Kauf eines Generalabonnements FVP durch Reka Checks und die Möglichkeit der Hinterlegung des GA FVP ohne Gebühr

–K19.006: Gesamtarbeitsverträge mit allen Güterverkehrsbahnen

–K17.008: Rechtlich verbindlicher Leitfaden für die Durchführung von Atemalkoholkontrollen in öV-Unternehmen

Der Kongress hat zwei neue Kongressanträge zur Prüfung entgegengenommen

–K19.001: Aushandlung eines Branchen-GAV Normalspur Fernverkehr

–K19.005: SEV-Applikation für iOS- und Android-Geräte

Der Kongress hat einen neuen Kongressantrag abgelehnt:

–K19.007: Dienstleistungen SEV; Vergünstigungen beim Kauf eines Autos

Zudem sind zwei neue Kongressanträge von den Antragstellenden zurückgezogen worden.

–K19.002: Halber Mitgliederbeitrag für Ehe- und Konkubinatspaare

–K19.003: Genauere Anpassung der Mitgliederbeiträge an den Beschäftigungsgrad

2.4.Revision von Statuten und Reglementen

Der Kongress hat die folgenden Revisionen genehmigt:

–Statuten SEV

–Geschäftsreglement SEV

–Reglement über die Teilorganisationen und Kommissionen im SEV

–Reglement über das Ausschlussverfahren

3.Inkrafttreten der Beschlüsse

3.1.Gültigkeit der Beschlüsse

Die Beschlüsse gelten mit dem Ablauf der Referendumsfrist bzw. nach dem Ergebnis einer allfälligen Abstimmung.

3.2.Referendumsfrist

Die Referendumsfrist läuft bis am 27. September 2019.

Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV

Der Kongresspräsident      Die Tagungssekretärin
Danilo Tonina                    Christina Jäggi