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Vincent Brodard antwortet

FVP: Wie geht es weiter?

Wo stehen die Gespräche zwischen BAV, VöV und SEV zu den Fahrvergünstigungen für das Personal (FVP)? Solche sind doch mal angekündigt worden, doch hat man davon schon lange nichts mehr gehört.

Für die Teilnehmenden an der Sektionskonferenz am 24. Februar 2020 in St. Gallen ist klar: «Hände weg vom GA FVP!»

Seit dem «Postauto-Skandal» schaut das Bundesamt für Verkehr (BAV) zunehmend genauer hin, wenn es um die Subventionspolitik für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs geht. Deshalb kommt es zwischen dem BAV, dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Gewerkschaften zu Diskussionen über das FVP-System. Allerdings haben die Diskussionen noch gar nicht begonnen. Während der VöV immer noch daran ist, seine Position zu entwickeln, macht das BAV Druck auf eine Reduktion der Vergünstigungen für die FVP-Berechtigten. Sobald eine konkrete Vorlage auf dem Tisch ist, werden Verhandlungen mit den Sozialpartnern folgen. In dieser Situation erinnern wir daran, dass der SEV über 26 000 Unterschriften für die Petition «Hände weg vom FVP» gesammelt hat und nicht bereit ist, die wesentlichen Bestandteile der FVP in Frage zu stellen – weder für die Aktiven noch für die Pensionierten noch für die Familienmitglieder.

Die FVP sind kein Geschenk, sondern ein Lohnbestandteil, der von den betroffenen Personen versteuert werden muss, auch von den Pensionierten. Für diese sind die FVP ebenso ein Bestandteil der Rente, wie sie zuvor ein Bestandteil ihres Lohns gewesen waren. Genau genommen wäre ohne FVP ihr Lohn höher gewesen, und damit jetzt auch ihre Rente. Die Kritik an angeblichen Privilegien für die Aktiven, die Pensionierten und deren Angehörige ist völlig ungerechtfertigt.

Vincent Brodard ist im SEV für das FVP-Dossier verantwortlich. Hast auch du eine Frage? Maile sie an .

Kommentare

  • Mischler Ernst

    Mischler Ernst 17/12/2020 08:19:52

    Wenn schon an den "Privilegien der Bahnarbeiter", gerüttelt werden sollte, müssten auch die Privilegien, der Polizei, Bundesbeamten (dazu gehört auch das BAV) und deren Bevorteilung (Bundesbenzin, Steuergeschenke, Versicherungsreduktionen, Autosteuern, etc. etc.), gerüttelt werden, denn diese sind keine Lohnbestandteile! Dies sollte dann auch in Erinnerung gebracht und verhandelt werden!

    Grüsse
    Aschi

  • Erni

    Erni 17/12/2020 10:13:02

    Andere Firmen geben ihren Mitarbeiter auch sogenante Vergünstigungen. Sei es die Verbilligung der Lunchcheck, Flottenrabatt bei Autos und die vielen Boni als Dank von Entlassungen

  • Urs Hunziker

    Urs Hunziker 17/12/2020 14:15:02

    Nicht zu vergessen die Banken. Die Angestellten konnten und können von vergünstigten Hypothekarzinsen profitieren. Und das waren in den vergangenen Jahren bei noch höheren Zinssätzen Tausende von Franken, die ein Angestellter weniger ausgeben musste. Da waren unsere günstigen GA "ein Klacks dagegen".