Abzockerei

Vorsicht: Abofalle im Internet

Ich habe eine Rechnung erhalten für ein Abonnement, das ich im Internet abgeschlossen haben soll. Ich weiss aber nichts davon und habe auch nichts unterschrieben.

Immer wieder melden sich Mitglieder beim SEV, die im Internet einen anscheinend kostenlosen Service beansprucht haben und nun plötzlich mit Rechnungen und teilweise horrenden Gebühren konfrontiert werden. Das läuft beispielsweise so, dass jemand Gratis-SMS über den Computer versenden oder Software gratis herunterladen will. Er gibt seine Daten in ein Formular ein und schliesst damit gleich ohne es zu merken ein Abo ab – zumindest behaupten dies dann die sehr offiziell aussehenden Mahnbriefe, die in scharfen Tönen meist aus Deutschland eintreffen. Mit dem Anklicken des üblichen AGB-Kästchens («Ich habe den Inhalt der AGB – der allgemeinen Geschäftsbedingungen – zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden») wird nämlich ein Abo abgeschlossen, das mindestens ein Jahr Laufdauer hat. Denn ganz am Ende der AGB, meist klein und unscheinbar versteckt, findet sich die Verpflichtung zum Aboabschluss.

Dieser Brief genügt, um Internetabzocker zu stoppen

(Einschreiben)

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben mir eine Rechnung zugestellt, für ein Abonnement  (mit genauen Angaben aus der Rechnung detaillieren), das ich über Internet abgeschlossen haben soll. Ihre Website ist täuschend, und ich fechte den Vertrag wegen Irrtums an, womit er nichtig ist.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

(Unterschrift)

Die cleveren Geschäftemacher haben zwar rechtlich kaum eine Chance, aber ihre Rechnung geht auf, wenn nur ein Bruchteil der so angeschriebenen Personen eingeschüchtert wird und dann zahlt.

Wenn eine solche Rechnung kommt, lautet die erste Devise: ruhig bleiben und nicht zahlen.

Danach gilt es, mit einem eingeschriebenen Brief zu reagieren, in welchem man sich auf Irrtum beruft und bestreitet, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Auf weitere Mahnungen muss man nicht mehr nicht mehr reagieren. Im unwahrscheinlichen Fall, dass man betrieben wird, soll man sofort Rechtsvorschlag erheben. Zu einem Prozess ist es in der Schweiz unsers Wissens noch nie gekommen.

Rechtsschutzteam SEV