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Wenn die Zange bricht und das Herz rast

Krankheit oder Unfall? Einmal mehr musste der SEV vor Verwaltungsgericht, um die Suva zu überzeugen.

Franco Z.* ist eher klein, stämmig und bärenstark. Mit 36 Jahren kam er zur SBB, wo er als Gleismonteur arbeitete bis zu jenem verhängnisvollen Januarmorgen 2007. Im Team war er damit beschäftigt, Bolzen zu lösen und zu schmieren – eine harte Arbeit, denn die Bolzen waren angerostet und nur mit viel Kraft zu lösen.

Da geschah es: Franco stemmte sich mit beiden Händen gegen die Zange, doch statt dass sich der Bolzen löste, brach die Feder der Zange. Er taumelte, konnte aber den Sturz vermeiden. Eine Viertelstunde später verspürte er zunehmend Schmerzen in der Brust und brach zusammen. Seine Kollegen vermuteten einen Herzinfarkt.

Zwei Herzoperationen

Im Spital zeigte sich jedoch, dass die Herzschlagader eingerissen war: Lebensgefahr! Nach zwei Operationen, in denen die Schlagader teilweise ersetzt wurde, und einer mehrwöchigen Rehabilitation konnte Franco als gesunder, aber schwacher Mann nach Hause zurückkehren. An die Arbeit als Gleismonteur war nicht mehr zu denken.

Die SBB machte verschiedene Arbeitsversuche, doch es war klar, dass nach Ablauf der zweijährigen Frist eine Pensionierung infolge von Berufsinvalidität fällig würde. Dementsprechend erfolgte auch die Anmeldung bei der Invalidenversicherung, die aber keine Rente zusprach.

Erst im Verlauf dieser Abklärungen wurde die Frage aufgeworfen, ob es sich beim Vorfall um einen Unfall handle, weshalb auch eine Anmeldung bei der Suva erfolgte. Wenig überraschend verfügte diese ohne weitere Begründung, dass «kein Zusammenhang zwischen dem Ereignis und den gemeldeten Herzbeschwerden» bestehe und sie deshalb keine Leistungen erbringe.

Unfall: ja, aber

Dies war der Moment, in dem der SEV-Rechtsschutz einen Anwalt beizog, und dieser stellte sofort den entscheidenden Zusammenhang fest: Der Bruch der Zangenfeder war das Element, das den Vorfall zweifellos als Unfall definierte.

Diesem Argument folgte die Suva und zog ihre erste Verfügung zurück, aber das eigentliche Drama begann damit erst. Zahlen wollte die Suva nämlich weiterhin nicht: Zwar handle es sich eindeutig um einen Unfall, aber da Franco bereits seit längerer Zeit unter hohem Blutdruck leide und zudem wenige Monate vor dem Unfall eine deutlich erweiterte Schlagader festgestellt worden sei, bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Riss der Herzschlagader; dieser wäre früher oder später ohnehin zu erwarten gewesen.

Experten gegen Experten

Nun folgte das in solchen Verfahren übliche Expertengeplänkel: Die Suva lässt Gutachten erstellen und interpretiert sie zu ihren Gunsten, der Anwalt findet die Argumente, die für seinen Klienten sprechen – ein altbekanntes Hin und Her.

Selbst als ein ausgewiesener Herzspezialist klar und deutlich schrieb: «Es besteht die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs …», bezog sich die Suva bei ihrer Antwort ans Verwaltungsgericht lieber auf die Beurteilung ihres eigenen Arztes, obwohl dieser kein Fachmann ist.

Klares Urteil

Doch das Gericht liess sich davon nicht beirren: Es folgte der Einschätzung des Spezialisten und wies die Suva an, «die dem Beschwerdeführer zustehenden Leistungen» festzusetzen. Ein voller Erfolg also, der die finanzielle Lage für Franco deutlich verbessert.

Das war vor neun Monaten. Die Suva hat darauf verzichtet, den Fall vor Bundesgericht zu ziehen, aber auf Zahlungen oder auch nur auf einen Rentenbescheid der Suva wartet Franco noch heute – sechs Jahre nach dem Unfall.

Rechtsschutzteam SEV
* Name geändert