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SBB-Zweitausbildungen: Wann müssen Kosten zurückbezahlt werden?

Nur bei der Berufsgruppe der Transportpolizist:innen fordert die SBB die Ausbildungskosten konsequent zurück, wenn die Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wird. © SBB

Bei der SBB ist die Rückerstattung der Ausbildungskosten in der Weisung K 152.1 «Aus- und Weiterbildung» konzernweit geregelt. Zweitausbildungen führen beispielsweise zu den Funktionen Zugverkehrsleiter:in, Fahrzeug-Diagnostiker:in, Kundenbegleiter:in, Lokführer:in (zum Beispiel B 100) oder Transportpolizist:in.

Der Weisungstext ist von HR Konzern dieses Frühjahr nach einer Intervention des SEV neu formuliert worden, wobei die bisherige Praxis damit beibehalten wird. Die SBB hat bisher in der Regel auf die Rückforderung von Ausbildungskosten verzichtet, wenn eine Zweitausbildung abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde – und tut dies auch weiterhin. Und wie bisher ist nach dem Abschluss einer Zweitausbildung eine vertraglich vereinbarte Treuefrist von maximal drei Jahren einzuhalten. Verlässt man die SBB vorher, muss man pro rata temporis Ausbildungskosten zurückerstatten.

Die besagte Intervention des SEV erfolgte letztes Jahr, nachdem er vereinzelt eine neue Praxis festgestellt hatte: Absolventen der Zugverkehrsleiter-Ausbildung bei Infrastruktur in der Westschweiz sowie einer Lokführer-Ausbildung beim Personenverkehr sollten grosse Geldbeträge zurückzahlen, nachdem sie die Abschlussprüfung nicht bestanden hatten. Der SEV konnte nach langwierigen Diskussionen erreichen, dass die SBB auf diese Forderungen verzichtete. Und dass HR Konzern eine divisionsübergreifend verbindliche Regelung formulierte.

Eine Ausnahme gibt es nur für die Berufsgruppe der Transportpolizist:innen: Hier fordert die SBB die Ausbildungskosten konsequent zurück, wenn die Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wird. Die SBB begründete diese Ausnahme damit, dass es bei dieser Berufsgruppe einen starken Markt gebe, sodass teilweise bereits während der Ausbildung zu anderen Polizeikorps gewechselt werde. Zudem würden andere Polizeikorps gleich verfahren. «Ansonsten aber ist dank unserer Intervention die Handhabung innerhalb des gesamten Konzerns SBB gleich geregelt, und zwar mit einer guten Regelung», hält SEV-Vizepräsident Patrick Kummer fest.

Markus Fischer